Vorschriften für die Benutzung von Fahrrädern

 

 

Der vorliegende Text enthält die Vorschriften für die Benutzung von Fahrrädern, mit denen die Bedingungen und Verfahren für ihre Benutzung geregelt werden. Der Benutzer oder Kunde wird hiermit über die Bedingungen, Verantwortlichkeiten, Methoden und Verfahren informiert, die für die Benutzung der Fahrräder, die Eigentum der TOB srl sind und von ihr gemietet werden, die im Folgenden als "Fahrräder" oder "Mittel" bezeichnet werden, umgesetzt und eingehalten werden müssen. Im Falle von Streitigkeiten aufgrund von sprachlichen oder anderen Auslegungen ist die italienische Sprache rechtsverbindlich und somit maßgebend.

 

  1. Der Benutzer ist für das ihm anvertraute Fahrrad bis zur Rückgabe an die TOB srl verantwortlich; er ist auch für alle Schäden verantwortlich, die er sich selbst, dem Fahrrad, Dritten und Sachen während der Benutzung des Mittels zufügt. Es besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung durch die TOB srl.

  2. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad bei der Abholung auf seine Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und es bei entsprechender Eignung selbst zu nutzen, es also nicht an Dritte weiterzugeben.

  3. Der Benutzer darf keine mechanischen Teile des Fahrrads manipulieren und/oder verändern.

  4. Im Falle von Touren muss der Nutzer die Anweisungen des Führers/Begleiters zur Benutzung der Elektrofahrräder während der Tour gewissenhaft und genau befolgen.

  5. Der Benutzer muss das Fahrrad sorgfältig aufbewahren und benutzen und es in demselben Zustand zurückgeben, in dem er es übernommen hat. Es ist strengstens verboten, mit dem Fahrrad auf Bürgersteige zu fahren oder diese zu verlassen.

  6. Während der Benutzung, außer wie in Art. 7 unten angegeben, hat der Benutzer keine Form der Versicherung (Diebstahl und/oder Beschädigung) und das Fahrrad ist nicht durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt. Der Benutzer ist daher verpflichtet, das Fahrrad in voller Übereinstimmung mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung zu fahren. Die TOB srl lehnt jede Form der Verantwortung im Falle einer unsachgemäßen Benutzung des Fahrrads oder der Nichteinhaltung der Verkehrsregeln durch den Benutzer ab.

  7. Während des Kaufs des Produkts oder vor der Abfahrt der Tour/des Fahrradverleihs kann der Kunde eine Haftpflichtversicherung abschließen, deren Bedingungen und Informationsbroschüre auf der Website www.tourismonbike.com angegeben und verfügbar sind. Mit dem Abschluss und/oder der Bezahlung der Haftpflichtversicherung erklärt der Kunde, dass er die vorgenannten Informationen auf der Website gelesen, verstanden und vorbehaltlos akzeptiert hat.

  8. Die TOB srl kann entweder direkt oder durch von ihr beauftragte Personen Kontrollen bei den Benutzern während der Benutzung der Fahrräder durchführen und deren Rückgabe verlangen, wenn sie Bedingungen für eine unsachgemäße Benutzung des Fahrzeugs feststellt. Die TOB srl kann die Benutzung der Fahrräder Personen verweigern, die sich in einem Zustand der Trunkenheit oder unter der Wirkung von Betäubungsmitteln (gemäß Artikel 186/187 der Straßenverkehrsordnung) und aus anderen Gründen im alleinigen Ermessen der TOB srl selbst präsentieren. Im Falle des Auftretens der oben genannten Ereignisse ist die TOB srl nicht verpflichtet, den vom Benutzer gezahlten Betrag zu zahlen und/oder zurückzugeben, wobei sie sich das Recht vorbehält, weitere erlittene oder zu erleidende Schäden geltend zu machen.

  9. Bei Verlust von Fahrradzubehör oder Beschädigung wird die TOB srl vom Kunden den Betrag verlangen, der für die ursprüngliche Wiederherstellung des Fahrrads notwendig ist. Im Falle eines totalen Diebstahls muss der Benutzer Tob srl einen Betrag in Höhe von 700,00 € für jedes Elektrofahrrad und 180,00 € für jedes Muskelbike entschädigen, ohne Mehrwertsteuer.

  10. Nach Beendigung der Nutzung muss das Fahrrad an dem Ort zurückgegeben werden, an dem es abgeholt wurde. Das Fahrrad gilt mit der Gegenzeichnung des Rückgabeformulars als zurückgegeben; das Abstellen des Elektrofahrrads außerhalb der Abholstelle kann nicht als Rückgabe gewertet werden. Wird das Fahrrad nicht innerhalb von maximal 3 Stunden nach der vereinbarten Rückgabezeit zurückgegeben, gilt dies als Diebstahl und wird bei den Justizbehörden angezeigt, unbeschadet der Zahlung der über die vereinbarte Rückgabezeit hinausgehenden Stunden in Höhe von 5,00 € für jede angefangene 20 Minuten Verspätung.

  11. Das Fahrrad darf während der Fahrt nicht, auch nicht zeitweise, unbeaufsichtigt gelassen werden. Dem Nutzer ist bekannt und er akzeptiert, dass das Fahrrad nicht gegen Diebstahl und Beschädigung versichert ist. Wenn die in Art. 7 des vorliegenden Reglements genannte Haftpflichtversicherung nicht vorher abgeschlossen und bezahlt wurde, genießt der Nutzer außerdem keinen Versicherungsschutz für die Haftpflicht für Schäden, die er Dritten und/oder sich selbst zufügt. Der Benutzer muss alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um seine Sicherheit während der Parkzeiten zu gewährleisten.
    Im Falle eines Diebstahls ist der Benutzer direkt haftbar und muss der TOB srls, dem Eigentümer der Fahrräder, den vollen Betrag für das Fahrrad zahlen, wie in Art. 9 des vorliegenden Reglements angegeben.
    Der Benutzer/Benutzer muss der TOB srl außerdem spätestens 24 Stunden nach dem Diebstahl eine Kopie der Anzeige bei den zuständigen Stellen vorlegen. Der Betrag, der dem Wert des gestohlenen Fahrrads entspricht, wird dem Benutzer/Nutzer zurückerstattet, wenn das Fahrzeug gefunden oder wiedergefunden wird, sofern es nicht beschädigt, vandalisiert oder manipuliert wurde; in diesem Fall wird dem Benutzer/Nutzer nur der Betrag in Rechnung gestellt, der den Kosten für die notwendigen Reparaturen entspricht, um das Fahrrad wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu versetzen, sofern es reparierbar ist.

  12. Der Nutzer ist verpflichtet, das entsprechende Entgelt ab dem Zeitpunkt des Beginns der Nutzung zu zahlen (falls er die Zahlung nicht über die Website "www.tourismonbike.com" vorgenommen hat). ) zusätzlich zu den Kosten für die Rückgabe, die Beschädigung, den vollständigen oder teilweisen Diebstahl.

  13. Auf der Grundlage dessen, was in Art. 9, 10 und 11 des vorliegenden Reglements angegeben ist, verpflichtet sich der Benutzer, ohne Vorbehalt und unter ausdrücklichem Verzicht auf das Recht auf Entschädigung, der TOB srl den fälligen Betrag innerhalb von und spätestens 5 (fünf) Tagen ab dem Datum der Nutzung des Fahrrads zu zahlen. Im Falle der Nichteinhaltung der obigen Bestimmungen oder der Nichtzahlung des geschuldeten Betrages wird die TOB srl rechtliche Schritte einleiten, um ihre Forderungen durchzusetzen.

  14. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung von Elektrofahrrädern für Kinder unter 12 Jahren nicht gestattet. Bei minderjährigen Nutzern ist die Anwesenheit eines Erwachsenen (ab 18 Jahren) erforderlich, der die zivilrechtliche und rechtliche Verantwortung für Schäden übernimmt, die Minderjährige durch die Nutzung der ihnen anvertrauten Fahrräder verursachen, sowie für Schäden, die sie sich selbst oder Dritten zufügen oder die gegen die vorliegenden Bestimmungen verstoßen. Kinder können unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung auf Fahrrädern befördert werden. Zu diesem Zweck stellt Tob srl dem Mieter (gegen Gebühr) geeignete Ausrüstungen zur Verfügung (Art. 68 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung), d.h. spezielle Kindersitze, die auf dem Fahrrad angebracht werden können, und einen Schutzhelm für Kinder, die beide gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugelassen sind. Auch in diesem Fall bleibt die Verantwortung der Person, die das Fahrrad führt (Mieter), jede Art von Haftung, sowohl zivil- als auch strafrechtlich, im Hinblick auf das Auftreten von Situationen, die dem beförderten Kind Schaden zufügen können, wie z. B., nur als Beispiel, unfallbedingte Stürze, Verletzungen, vorübergehende oder dauerhafte körperliche Schäden oder alles andere, was sich aus der Beförderung des Kindes ergibt, einschließlich der Sicherstellung, dass der Sitz ordnungsgemäß am Fahrrad verankert ist. In allen oben genannten Fällen entbindet der Benutzer/Mieter die Tobs srl von jeglicher zivil- und strafrechtlichen Haftung, einschließlich aber nicht beschränkt auf.

  15. Im Falle einer plötzlichen Panne und/oder einer Beschädigung während der Benutzung des Fahrrads, können keine Ansprüche gegen die TOB srl geltend gemacht werden; es liegt in der Verantwortung des Benutzers zu prüfen, ob das Fahrrad zum Zeitpunkt der Lieferung in jeder Funktion in Ordnung ist.

  16. Der Benutzer (Mieter) und der Verantwortliche der Einrichtung (Vermieter), der für den Service zuständig ist, überprüfen bei der Übergabe des Fahrrads dessen Funktionsfähigkeit und das Zubehör. Mit der Übernahme des Fahrrads oder des Zubehörs erkennt der Nutzer an, dass es mechanisch einwandfrei ist, bzw. ist er über geringfügige, zulässige Mängel informiert, wenn diese auf normale Abnutzung des Fahrrads (oder des Zubehörs) zurückzuführen sind und keine Gefahr für die Fahrt mit dem Fahrrad darstellen. Der Benutzer ist verpflichtet, dem Vermieter einen eventuellen Defekt des Fahrrads und des Zubehörs mitzuteilen, wenn er diesen unmittelbar nach der Übernahme und in jedem Fall vor dem Verlassen des Geländes des Vermieters feststellt.

  17. Benutzer mit nicht funktionierenden oder während der Fahrt beschädigten Fahrrädern können ihr Fahrrad gegen ein funktionierendes Fahrrad austauschen (nur wenn am Startpunkt noch Fahrräder vorhanden sind), indem sie sich rechtzeitig an den Verleih wenden. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich über den Grund für die Beschädigung des Fahrrads informieren. Der Mietvertrag sieht vor, dass das Fahrrad oder das Zubehör, wie oben beschrieben, je nach Verfügbarkeit durch eines der dem Mieter zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Mittel ersetzt werden kann, auch wenn es andere technische Merkmale aufweist. Sollte der Vermieter kein Ersatzfahrrad (Zubehör) zur Verfügung haben, ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Benutzer (Mieter) die Kosten zu erstatten. Der Entleiher hat die hier genannten Regelungen zu berücksichtigen, wenn das zurückgegebene Fahrrad oder Zubehör nicht durch fahrlässiges Verhalten des Benutzers (Entleihers) beschädigt wurde.

 

 

 

 

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E-Mail-Addresse: info@tourismonbike.com

Telefonnummer: +39 349 4232421